Risikoanalyse

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Durchführung einer Risikoanalyse.

Lieferketten Quelle: © TheVisualsYouNeed/Adobe Stock

Warum sind Risikoanalysen durchzuführen?

Die Risikoanalyse ist die Grundlage eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements. Unternehmen sind verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise zu beachten. Ziel ist es, menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken vorzubeugen, sie zu minimieren oder die Verletzung menschrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten zu beenden. Dazu muss das betreffende Unternehmen die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken ermitteln, gewichten und gegebenenfalls priorisieren.

Wann müssen Risikoanalysen durchgeführt werden?

Im Rahmen eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements unterscheidet das LkSG zwei Arten von Risikoanalysen: Die regelmäßige Risikoanalyse und die anlassbezogene Risikoanalyse.

Die regelmäßige Risikoanalyse muss einmal jährlich durchgeführt werden.

Auslöser einer anlassbezogenen Risikoanalyse kann zum einen die substantiierte Kenntnis einer möglichen Verletzung einer menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Pflicht bei einem oder mehreren mittelbaren Zulieferern sein. Zum anderen muss ein Unternehmen auch dann eine anlassbezogene Risikoanalyse durchführen, wenn es durch eine Veränderung der Geschäftstätigkeit mit einer konkreten wesentlichen Veränderung von Risiken oder dem Hinzukommen von neuen Risiken in der gesamten Lieferkette rechnen muss.

Was muss bei der Risikoanalyse beachtet werden?

Als Hilfe zur Umsetzung bieten wir Ihnen die Handreichung Risiken ermitteln, gewichten und priorisieren (PDF, 5MB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm) an. Weitere Klarstellungen zur Einrichtung eines Risikomanagements sowie zur Umsetzung der Risikoanalyse im Sinne des LkSG finden Sie in den Kapiteln VII und VIII der häufig gestellte Fragen.

Näheres zum Anwendungsbereich des Gesetzes

Kontakt

  • LieferkettensorgfaltspflichtengesetzBundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Kasernenstraße 2 04552 Borna, Sachsen Deutschland Telefon: 06196 908-0
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